Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen der Fa. Ortho Organizers GmbH, Lindenberg
1 Allgemeines
1.1 Unsere Angebote sind freibleibend. Bestellungen sind für uns nur verbindlich, soweit wir sie bestätigen oder ihnen durch Übersendung der Ware nachkommen, mündliche Nebenabreden nur, wenn wir sie schriftlich bestätigen.
1.2 Entgegenstehende Einkaufs- oder andere Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprochen haben.
2 Lieferung
2.1 Solange der Käufer mit einer Verbindlichkeit im Rückstand ist, steht uns ein Leistungsverweigerungsrecht zu.
2.2 Bei schuldhafter Überschreitung einer vereinbarten Lieferfrist ist Lieferverzug erst nach Setzen einer angemessenen Nachfrist von mindestens 21 Tagen gegeben.
3 Berechnung
3.1 Die Preise verstehen sich ohne Porto und Verpackung.
3.2 Für die Berechnung gelten stets die am Tage der Lieferung gültigen Preise. Sind diese höher als bei Vertragsabschluss, ist der Kunde berechtigt, innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung der Preiserhöhung vom Vertrag hinsichtlich der noch nicht abgenommenen Menge zurückzutreten.
3.3 Die Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer. Im Verrechnungsfall wird die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer zu diesen Preisen hinzugerechnet.
3.4 Bei im Einzelfall vereinbarter frachtfreier Lieferung haben die von uns genannten Preise die zur Zeit des Angebots gültigen Frachten und Nebengebühren zur Grundlage. Sie werden daher zugunsten oder zu Lasten des Auftragnehmers an veränderte Fracht- und Nebengebührensätze für unsere Lieferung angepasst, ohne dass dem Käufer insoweit ein Rücktrittsrecht zusteht.
4 Höhere Gewalt
4.1 Haben sich Umstände, die zur Grundlage des Vertrags geworden sind, nach Vertragsschluss schwerwiegend verändert und hätten die Parteien den Vertrag nicht oder mit anderem Inhalt geschlossen, wenn sie diese Veränderung vorausgesehen hätten, so kann Anpassung des Vertrags verlangt werden, soweit einem Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere der vertraglichen oder gesetzlichen Risikoverteilung, das Festhalten am unveränderten Vertrag nicht zugemutet werden kann.
4.2 Einer Veränderung der Umstände steht es gleich, wenn wesentliche Vorstellungen, die zur Grundlage des Vertrags geworden sind, sich als falsch herausstellen.
4.3 Ist eine Anpassung des Vertrags nicht möglich oder einem Teil nicht zumutbar, so kann der benachteiligte Teil vom Vertrag zurücktreten. An die Stelle des Rücktrittsrechts tritt für Dauerschuldverhältnisse das Recht zur Kündigung.
5 Zahlung
5.1 Sofern nichts anderes angegeben, sind unsere Rechnungen ohne Abzug dreißig Tage nach Rechnungsdatum fällig und zahlbar rein netto Kasse.
5.2 Bei Verzug werden, unter Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Schadens, Zinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet.
5.3 Bei Zahlungsverzug und begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Käufers sind wir – unbeschadet unserer sonstigen Rechte – befugt, Sicherheiten oder Vorauszahlungen für ausstehende Lieferungen zu verlangen und sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen.
5.4 Nur unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen berechtigen den Käufer zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung.
5.5 Der Vertragspartner (Kunde) verpflichtet sich für den Fall des Verzuges, die dem Gläubiger entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Sofern der Gläubiger das Mahnwesen selbst betreibt, verpflichtet sich der Schuldner, pro erfolgter Mahnung, einen Betrag von € 10,00 zu bezahlen.
6 Versand
6.1 Verladung und Versand erfolgen unversichert auf Gefahr des Empfängers.
6.2 Wir werden uns bemühen, hinsichtlich Versandart und Versandweg Wünsche und Interessen des Käufers zu berücksichtigen; dadurch bedingte Mehrkosten – auch bei vereinbarter frachtfreier Lieferung – gehen zu Lasten des Käufers.
6.3 Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Lieferteile auf den Kunden über und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder wenn wir noch andere Leistungen, z.B. die Versendungskosten oder Anfuhr übernommen haben.
6.4 Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr am Tage der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
6.5 Auf Wunsch des Kunden wird auf seine Kosten die Sendung durch uns nach seinen Angaben versichert.
6.6 Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.
7 Gewährleistung
7.1 Alle Angaben über Eignung, Verarbeitung und Anwendung unserer Produkte, technische Beratung und sonstige Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Herstellerangaben, befreien den Käufer jedoch nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen, Preise und Abbildungen in Katalogen und Prospekten sind nicht verbindlich. Änderungen in Ausführung und Material bleiben stets vorbehalten.
7.2 Der Käufer hat die gelieferte Ware – soweit zumutbar auch durch eine Probeverarbeitung – bei Eingang auf Mängel bezüglich Beschaffenheit und Einsatzzweck hin unverzüglich zu untersuchen, anderenfalls gilt die Ware als genehmigt.
7.3 Alle diejenigen Teile oder Leistungen sind nach unserer Wahl unentgeltlich nachzubessern, neu zu liefern oder neu zu erbringen, die innerhalb der Verjährung einen Sachmangel aufweisen, sofern dessen Ursache bereits im Zeitpunkt des Gefahrenübergangs vorlag.
7.4 Sachmängelansprüche verjähren in 12 Monaten. Dies gilt nicht in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits und bei arglistigem Verschweigen eines Mangels. Die gesetzlichen Regelungen über Ablaufhemmung, Hemmung und Neubeginn der Fristen bleiben unverändert.
7.5 Der Kunde hat uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen (Mängelrüge); andernfalls ist die Geltendmachung des Sachmängelanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen insbesondere für den Mangel selbst für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
7.6 Bei Mängelrügen dürfen Zahlungen des Kunden in einem Umfang zurückgehalten werden, die in einem angemessenen Verhältnis zu den auftretenden Sachmängeln stehen. Der Kunde kann Zahlungen nur zurückhalten, wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird, über deren Berechtigung kein Zweifel bestehen kann. Erfolgte die Mängelrüge zu Unrecht, sind wir berechtigt, die uns entstandenen Aufwendungen vom Kunden ersetzt zu verlangen, es sei denn, der Kunde hat die Pflichtverletzung nicht zu vertreten.
7.7 Zunächst ist uns nach den gesetzlichen Bestimmungen Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu gewähren.
7.8 Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen kann der Kunde unbeschadet etwaiger Schadenersatzansprüche vom Vertrag zurücktreten.
7.9 Mängelansprüche bestehen nicht bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, mangelhafter Bearbeitung oder die aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Kunden oder von Dritten Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
8 Umtausch oder Rückgabe
Gelieferte Waren können vom Käufer innerhalb 14 Tagen zurückgesandt bzw. getauscht werden, sofern sie originalverpackt sind und sich in einwandfreiem und wiederverkaufsfähigem Zustand befinden. Für Rücksendungen behalten wir uns das Recht vor, 5 % des Warenwertes als Bearbeitungsgebühr zu berechnen. Arzneimittel, Medizinprodukte der Klasse II b und speziell beschaffte Waren („Sonderbestellungen“) sind grundsätzlich vom Umtausch ausgeschlossen. Die Kosten der Rücksendung trägt der Käufer, bei fehlerhafter Lieferung der Verkäufer. Für Rücksendungen, die bei uns ohne Kopie der Originalrechnung bzw. Rücksendeschein eingehen, erheben wir eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 7,50.
8.1 Vom Kunden angeforderte Mustersendungen zur Auswahl sind innerhalb von 21 Tagen nach Erhalt, ohne Kosten für Ortho Organizers GmbH zurückzusenden; andernfalls wird die Sendung als gekauft angesehen und Rechnungsstellung erfolgt mit Datum der Mustersendung.
9 Schadensersatz
Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haften wir und unsere Erfüllungsgehilfen nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit wir nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit unbeschränkt haften.
10 Eigentumsvorbehalt
10.1 Bis zur vollständigen Bezahlung unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer bleiben die verkauften Waren unser Eigentum. Der Käufer ist befugt, über die gekaufte Ware im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen.
10.2 Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Ware entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte dieser verarbeiteten Waren.
10.3 Die aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils (vgl. Ziff. 10.2) zur Sicherung an uns ab. Er ist ermächtigt, diese bis zum Widerruf oder zur Einstellung seiner Zahlungen an uns für unsere Rechnung einzuziehen. Zur Abtretung dieser Forderungen ist der Käufer auch nicht zum Zwecke der Forderungseinziehung im Wege des Factoring befugt, es sei denn, es wird gleichzeitig die Verpflichtung des Factors begründet, die Gegenleistung in Höhe unseres Forderungsanteils solange unmittelbar an uns zu bewirken, als noch Forderungen
unsererseits gegen den Käufer bestehen.
10.4 Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Waren und Forderungen sind uns vom Käufer unverzüglich mit eingeschriebenem Brief mitzuteilen.
10.5 Die Ausübung des Eigentumsvorbehalts bedeutet nicht den Rücktritt vom Vertrag.
10.6 Die Waren und die an ihre Stelle tretenden Forderungen dürfen vor vollständiger Bezahlung unserer Forderungen weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherung übereignet oder abgetreten werden.
10.7 Übersteigt der Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 20%, so werden wir auf Verlangen des Käufers insoweit Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.
11 Rechtswahl, Erfüllungsort und Gerichtsstand
11.1 Das Vertragsverhältnis unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland; internationales Kaufrecht findet keine Anwendung.
11.2 Erfüllungsort für Lieferungen und für Zahlungen ist Lindenberg.
11.3 Ist der Käufer Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik, ist Lindenberg Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis. Wir sind berechtigt, auch am Sitz des Kunden zu klagen.